Gesellschaftsrecht

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Sie wollen gemeinsam mit Geschäftspartnern zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele umsetzen. Als Fachanwältin für Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen hier gerne zur Seite.

Im Gesellschaftsrecht gibt es hierzu verschiedene Möglichkeiten von Zusammenschlüssen. Als Kapitalgesellschaft kommt die Gründung einer GmbH, einer englischen Limited oder einer Aktiengesellschaft in Betracht. Für Existenzgründer gibt es mit Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts die Möglichkeit eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, eine sogenannte Mini-GmbH zu bilden, die ohne großen Kapitalaufwand gegründet werden kann.

 

Als reine Personengesellschaft bieten sich Ihnen die Formen der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), der OHG und der KG an. Eine Mischform ist die GmbH und Co. KG, aber auch die UG (haftungsbeschränkt) & Co KG. Welche Organisationsform die geeignetste für Ihre Geschäftszwecke ist, helfe ich Ihnen zu ermitteln. Entscheidend ist hierbei die Verteilung von Geschäftsführung, Haftung und des Kapitals. Ich unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung und verfasse die notwendigen Verträge und Erklärungen für den Notar und das Handelsregister.

 

Ferner berate und begleite ich Asset Deals, Share Deals, Firmengründungen sowie auch Gesellschaftsauseinandersetzungen bei Ausscheiden oder Geschäftsaufgaben. Auch gerichtliche Verfahren wie Beschlussanfechtungs-/Nichtigkeitsfeststellungsverfahren führe ich gerne für Sie durch. Ich greife auf meinen mehr als 20-jährigen Erfahrungsfundus auf diesem Gebiet zurück, zeige Fallstricke und Lösungen auf und bereite entsprechende Verträge und Erklärungen vor. Auch stehe ich Ihnen bei anfallenden Vertragsgestaltungen zur Verfügung. Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie gerne jederzeit.

 

Sollte es in einer bestehenden Gesellschaft zu Unstimmigkeiten unter den Gesellschaftern kommen, wie es häufig in Familienunternehmen der Fall ist, nehme ich an Ihrer Seite gerne beratend auch an Gesellschafterversammlungen teil.

 

Steht die Auseinandersetzung einer Gesellschaft an, übernehme ich gerne die Auseinandersetzungsverhandlungen und formuliere das Ergebnis in einem Auseinandersetzungsvertrag/-beschluss. Kommt es nicht zu einer Einigung bleibt nur noch der Weg der Auseinandersetzung über das Gericht, den ich allerdings mit gleichem Nachdruck für Sie beschreiten werde.