- Mietrecht: Vermieter sind bei unpünktlichen Mietzahlungen zu fristloser Kündigung berechtigt
- Arbeitsrecht: Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung
- Owi-Bußgeldvollstreckung innerhalb der EU
- Verkehrsrecht: Reparaturkostenkürzung der Versicherungen zulässig?
- Mietrecht: Urteil zu Schönheitsreparaturen
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Familienrecht: Bundestag beschließt Reform des Versorgungsausgleichs
Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren soll der Versorgungsausgleich künftig ausgeschlossen sein, es sei denn, ein Ehegatte beantragt die Durchführung. Gehe es nur um geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen. Außerdem erhalten Eheleute nach dem Gesetzentwurf größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen. Das Gesetz soll im September 2009 in Kraft treten. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, wird es nach Angaben des Ministeriums am 01.09.2009 zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Es werde für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden seien, würden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 01.09.2009 weiter betrieben würden. Spätestens ab dem 01.09.2010 soll das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind.


