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Familienrecht: Bundestag beschließt Reform des Versorgungsausgleichs

Jeder Versorgungsanspruch soll zukünftig im jeweiligen Versorgungssystem geteilt werden
12.02.2009: Bundestag beschließt Reform des Versorgungsausgleichs. Der Deutsche Bundestag hat am 12.02.2009 die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Danach soll in Zukunft unter anderem jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Durch diese Teilung erhalte der jeweils berechtigte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Versorgungsträger des jeweils verpflichteten Ehegatten. Das fehlerbehaftete Prinzip der Verrechnung aller Anrechte und des Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung finde damit ein Ende. Ausnahmsweise ist eine externe Teilung möglich. Abweichend vom Grundsatz der internen Teilung kann nach dem Entwurf ausnahmsweise eine «externe Teilung» vorgenommen werden. Dies setzt nach Angaben des Justizministeriums voraus, dass die ausgleichsberechtigte Person zustimmt oder bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten sind. Die Teilung erfolge dann nicht intern beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern extern durch zweckgebundene Abfindung und Einzahlung dieses Kapitalbetrages bei einem anderen Versorgungsträger. Die ausgleichsberechtigte Person könne entscheiden, ob eine für sie bereits bestehende Versorgung aufgestockt oder eine neue Versorgung begründet werden solle.


Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren soll der Versorgungsausgleich künftig ausgeschlossen sein, es sei denn, ein Ehegatte beantragt die Durchführung. Gehe es nur um geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen. Außerdem erhalten Eheleute nach dem Gesetzentwurf größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen. Das Gesetz soll im September 2009 in Kraft treten. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, wird es nach Angaben des Ministeriums am 01.09.2009 zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Es werde für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden seien, würden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 01.09.2009 weiter betrieben würden. Spätestens ab dem 01.09.2010 soll das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind.

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