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Verkehrsrecht/Bußgeldsachen: Neuer Bußgeldkatalog ab Februar 2009

Änderungen im Bußgeldkatalog ab Februar 2009

 

Das vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 29.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2008, S. 2965). Die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurde am 08.01.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2009, S. 9). Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße wird von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) neu geregelt.

 

 

Am 10.10.2008 hatte der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkataloges zugestimmt. Nachdem der Bundestag am 13.11.2008 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und der Bundesrat am 19.12.2008 im zweiten Durchgang die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt hat, können beide Änderungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Änderungen im Bußgeldkatalog sollen der Verkehrssicherheit dienen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld (EUR) Bußgeld ab 2009 (EUR)
  • unangepasste Geschwindigkeit 50 100
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80
  • Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200
  • zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
  • Tempolimit missachtet (innerorts) * 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
  • Tempolimit missachtet (außerorts) * 40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
  • keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80
  • Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
  • Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700
  • gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
  • Vorfahrt missachtet 50 100
  • Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß)
  • 500 (zweiter Verstoß)
  • 750 (dritter Verstoß) 500 (erster Verstoß)
  • 1000 (zweiter Verstoß)
  • 1500 (dritter Verstoß)
  • Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
  • Rote Ampel missachtet 50 - 200 90 - 360
  • Durchführen illegaler Kfz-Rennen 200 (Veranstalter)
  • 150 (Teilnehmer) 500 (Veranstalter)
  • 400 (Teilnehmer)
  • Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 - 150 80 - 270
  • Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) 50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
  • 75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)
  • 50 - 125 (Pkw) 80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
  • 140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)
  • 95 - 235 (Pkw)
  • Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer)
  • 200 (Halter) 75 (Fahrer)
  • 380 (Halter)

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